Was im Todesfall zu tun ist

In einem Todesfall kommen viele Fragen und Probleme auf, die Angehörige oft unvorbereitet treffen. In einer emotionalen Situation müssen Formalitäten geregelt und wichtige Entscheidungen getroffen werden. Es ist nur verständlich, wenn Sie sich den anstehenden Aufgaben nicht allein gewachsen fühlen. In schweren Zeiten stehen wir Ihnen als erfahrenes Bestattungshaus zu jeder Zeit rund um die Uhr zur Seite.

Damit wir Ihnen so schnell wie möglich zur Seite stehen können, sollten Sie uns zu einem möglichst frühen Zeitpunkt informieren. Dabei ist die Überführung des Verstorbenen zunächst nachrangig.

Der Sterbefall in der Wohnung

Zuerst muss bei einem Sterbefall in der Wohnung, anders als in einem Krankenhaus, ein Arzt benachrichtigt werden. Empfehlenswert ist in diesem Fall die Hinzuziehung des Hausarztes oder des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Tel.: 116117), da ein Notarzt die Krankheitsgeschichte des Verstorbenen nicht kennt und infolgedessen unter Umständen keinen Totenschein ausstellen kann. Nachdem der Totenschein, der im Sterbehaus verbleiben muss, ausgestellt ist, können wir die Überführung des Verstorbenen vornehmen.

Die Sterbeurkunde

Für alle folgenden Formalitäten ist eine Sterbeurkunde erforderlich. Diese wird vom Standesamt am Sterbeort ausgestellt, insofern neben dem Totenschein bestimmte Dokumente vorgelegt werden müssen. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Zusammenstellung behilflich.

  • ledig: Geburtsurkunde des Verstorbenen im original
  • verheiratet: Heiratsurkunde oder Stammbuch des Verstorbenen im original
  • verwitwet: Heiratsurkunde oder Stammbuch des Verstorbenen und Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten im original
  • geschieden: Heiratsurkunde oder Stammbuch und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk des Verstorbenen
  • wenn im Ausland geboren, geheiratet oder verstorben, dann alle diese Unterlagen wie beschrieben zusätzlich noch mit Übersetzungen.

Die Abschiednahme

Eine Abschiednahme am offenen Sarg kann später in unseren Räumen oder auf dem Friedhof unabhängig von der Trauerfeier ermöglicht werden.